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Gemeinde Domleschg





28.11.2023 | Baugesuch: Sanierung Erschliessungsstrasse Quadrella inkl. Werkleitungen

BAB Baugesuch Nr. PA 2023-26

Bauherrschaft: Gemeinde Domleschg, Dorfstrasse 5, 7418 Tomils.
Bauvorhaben: Sanierung Erschliessungsstrasse Quadrella inkl. Werkleitungen.
Lage der Baute: Parz. 6538/6541, Quadrella in Paspels.
Nutzungszone: Übriges Gemeindegebiet / Landwirtschaftszone
Profile: Auf eine Profilierung wird verzichtet.


Öffentliche Auflage: 30.11.2023 bis 20.12.2023

Pläne

Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind schriftlich und innert 20 Tagen an das Bauamt zu richten.

Die Pläne können auch digital (über die ebau.gr-Plattform) auf dem Bauamt der Gemeinde Domleschg, Domleschgergstrasse 20, Pratval eingesehen werden. Wir bitten um telefonische Anmeldung unter Telefon 081 650 13 12. 

Tomils, den 28. November 2023                               Die Baukommission

 






28.11.2023 | Baugesuch: Abbruch Gebäude 4-64, 4-64-A und 6-64A

Baugesuch Nr. PA 2023-24

Bauherrschaft: Gemeinde Domleschg, Dorfstrasse 5, 7418 Tomils.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude 4-64, 4-64-A und 6-64A.
Lage der Baute: Parz. 6538, Quadrella 12, 8 in Paspels.
Nutzungszone: Dorfzone.
Profile: Auf eine Profilierung wird verzichtet.
Öffentliche Auflage: 30.11.2023 bis 20.12.2023

Pläne

Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind schriftlich und innert 20 Tagen an das Bauamt zu richten. 

Die Pläne können auch digital (über die ebau.gr-Plattform) auf dem Bauamt der Gemeinde Domleschg, Domleschgergstrasse 20, Pratval eingesehen werden. Wir bitten um telefonische Anmeldung unter Telefon 081 650 13 12. 

Tomils, den 28. November 2023                               Die Baukommission






23.11.2023 | Christbaumbestellung und -verkauf 2023

Das Revierforstamt nimmt für die Fraktionen Almens, Pratval, Rodels und Paspels gerne bis zum 11. Dezember 2023 unter Telefon 081 650 13 13 Ihre Christbaumbestellung entgegen.

Der Verkauf der bestellten Christbäume findet wie folgt statt:

  • Almens: Mittwoch, 20. Dezember 2023, 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Schulhaus Almens

  • Pratval/Rodels: Donnerstag, 21. Dezember 2023, 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Gemeindehaus Pratval

  •  Paspels: Freitag, 22. Dezember 2023, 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Schulhaus Paspels

  •  Tomils: Samstag, 23. Dezember 2023, 13.15 Uhr bis 15.00 Uhr, Werkhof Tomils

  •  Feldis: Die Christbäume können ab dem 22. Dezember beim Schulhaus abgeholt werden.                                                                                                                                       

Tomils, im November 2023                           Revierforstamt Ausserdomleschg






21.11.2023 | Verkehrsanordnungen, Publikation im Kantonalen Amtsblatt

Verschiedene Verkehrsbeschränkungen auf dem Gemeindegebiet Domleschg bedürfen einer Aktualisierung. Das heisst, es müssen Verkehrssignale angepasst, verschoben oder aufgehoben werden. Der Gemeindevorstand hat in diesem Zusammenhang die Verordnung über die Parkierung und Dauerparkierung auf öffentlichem Grund angepasst.

Revidierte Parkierungsverordnung

Massnahmeplan

In der Sitzung vom 7. November 2023 hat der Gemeindevorstand Domleschg gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG diverse Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Domleschg beschlossen: 

Publikation Kantonales Amtsblatt

Die Massnahmen treten nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Aufstellen und Anbringen der entsprechenden Signalisationen in Kraft.

Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungs-rechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.

 

 






26.10.2023 | NEU: reichen Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein!

Die Gemeinde Domleschg nimmt als Pilotgemeinde an der Entwicklung des elektronischen Baubewilligungsverfahrens im Kanton Graubünden teil. So können Baugesuche ab dem 13. November 2023 elektronisch erfasst werden. Gehen Sie dazu auf: ebau.gr.ch

Für Sie als Gesuchstellerin oder Gesuchsteller wird die Arbeit damit deutlich einfacher:

  • Die Software begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess.
  • Die Logik im digitalen Formular zeigt nur die für das Bauvorhaben relevanten Fragen an und stellt zielgerichtete Erklärungstexte zur Verfügung.
  • Die Pläne können Sie als PDF hochladen.

Sobald Sie das Baugesuch eingereicht haben, wird die Arbeit auch für die prüfenden Behörden einfacher.

  • Ihr Baugesuch kann effizienter bearbeitet werden.
  • Der Bearbeitungsstand ist für Sie jederzeit einsehbar.

Wenn Sie Ihr Baugesuch trotz dieses Angebots lieber auf Papier einreichen, so ist das weiterhin möglich.

Bei Fragen zum elektronischen Baubewilligungsverfahren unterstützt Sie das Bauamt            Domleschg gerne telefonisch (081 650 13 11) oder per Mail bauamt@domleschg.ch.

Folgende weiteren Gemeinden zählen ebenfalls zu den Pilotgemeinden: Bergün Filisur, Bonaduz, Breil/Brigels, Disentis/Mustér, Felsberg, Pontresina, Samedan und Tujetsch.

 






21.03.2023 | Beglaubigungen - neu mit Terminvereinbarung

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Gemeindeverwaltung in Tomils beglaubigt Unterschriften und Fotokopien. 

Für eine amtliche Beglaubigung einer Unterschrift oder einer Fotokopie durch die Gemeinde Domleschg benötigen Sie einen Termin. Wir bitten Sie um telefonische Terminvereinbarung unter 081 650 13 13.

Die Erstellung von Beglaubigungen ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren (NotGebV, BR 210.370) des Kantons Graubünden.

Bitte folgende Hinweise beachten:

Unterschrift beglaubigen (NotG Art. 27)

Mit der Beglaubigung bescheinigt die Beglaubigungsbeamtin bzw. der Beglaubigungsbeamte, dass eine Unterschrift von der betreffenden Person in ihrer Gegenwart gesetzt oder anerkannt wird oder dass deren Echtheit für sie auf andere Weise eindeutig gegeben ist.

  • Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss persönlich erscheinen.
  • Die Unterschrift auf dem entsprechenden Dokument darf erst vor der Beglaubigungsbeamtin bzw. Beglaubigungsbeamten geleistet werden.
  • Zur Beglaubigung ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis, CH-Führerausweis) mitzubringen.


Fotokopie beglaubigen (NotG Art. 28)

Mit der Beglaubigung bescheinigt die Beglaubigungsbeamtin bzw. der Beglaubigungsbeamte, dass eine Kopie, eine Abschrift oder eine bestimmte Textstelle den Inhalt eines ihr/ihm vorgelegten Dokumentes vollständig und richtig wiedergibt.

  • Für die Erstellung einer beglaubigten Kopie müssen Sie das Original-Dokument vorlegen. Die zu beglaubigende Fotokopie wird vor Ort angefertigt.
  • Die Beglaubigung einer Fotokopie ist personenunabhängig.





24.02.2023 | Der Notfalltreffpunkt - Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall

Als Anlaufstelle bei nicht funktionierenden Kommunikationsmitteln im Fall von Katastrophen und Notlagen werden in Graubünden Notfalltreffpunkte für die Bevölkerung eingeführt.

  • Wenn Sie im Katastrophen- und Notfall Unterstützung benötigen und die Telekommunikation nicht funktioniert, ist der Notfalltreffpunkt Ihre erste behördliche Anlaufstelle.
  • Ist Ihre Gemeinde von einer Katastrophe oder Notlage betroffen, erhalten Sie am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen zur Situation.
  • Benötigen Sie Hilfe oder können Sie selbst Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Anlaufstelle.
  • Am Notfalltreffpunkt können Sie auch Notrufe absetzen. Zum Beispiel bei einem länger andauernden Stromausfall mit Ausfall der Telekommunikationsmittel.

In der Gemeinde Domleschg sind folgende Notfalltreffpunkte definiert: 

  • Feuerwehrdepot, Cureia, Paspels
  • Resgia, Scheid
  • Dorfplatz, Trans
  • Schulhaus, Feldis 

Derzeit sind keine Notfalltreffpunkte in Betrieb – sie werden nur im Ereignisfall betrieben. Ob ein Notfalltreffpunkt in Betrieb genommen wird, hängt vom jeweiligen Ereignis und der Gefährdung ab.

Ergänzende Informationen und eine aktuelle Übersicht über die Notfalltreffpunkte in Graubünden befinden sich unter bevoelkerungsschutz.gr.ch oder www.notfalltreffpunkt.ch oder Flyer Notfalltreffpunkte

 

Unter nachfolgenden Links finden Sie aktuelle Informationen zur Stromversorgung sowie Energie-Spartipps: 






16.03.2023 | Willkommensbroschüre für neue Einwohnerinnen und Einwohner

Mit einer Willkommensbroschüre informiert die Gemeinde Domleschg die neu zugezogenen Einwohnerinnen und Einwohner umfassend über die Organisation in der Gemeinde. Die Broschüre enthält viele weitere Informationen und Kontaktdaten und wird jeweils nach der Wohnsitzanmeldung durch die Einwohnerkontrolle überreicht. 

Auf Anfrage (kanzlei@domleschg.ch) wird die Broschüre selbstverständlich auch allen übrigen Einwohnerinnen und Einwohner zugestellt oder ist hier als PDF verfügbar. 

Willkommensbroschüre für Einwohnerinnen und Einwohner






29.04.2021 | Neophyten-Bekämpfung

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die vom Menschen bewusst oder unbewusst seit 1492 (Entdeckung Amerikas) eingeführt worden sind.

In der Schweiz existieren rund 600 verschiedene Neophyten, wovon rund 60 Arten zu den invasiven Neophyten zählen. Diese zeigen ein invasives Verhalten, indem sie sich zu Lasten der einheimischen Flora stärker und schneller ausbreiten. Sie fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre hohe Konkurrenzfähigkeit sowie ihre sehr effiziente Ausbreitung und Verdrängung der einheimischen Pflanzenwelt leider negativ auf.

Zur Information der Bevölkerung hat die Gemeinde Domleschg allen Haushaltungen einen  Flyer zugestellt. Darin sind die gängigsten Neophyten beschrieben, die korrekte Entsorgung erwähnt und es sind auch alternative Pflanzen aufgeführt. 

Flyer zum Download

Die Ansprechpersonen in der Gemeinde Domleschg sind:

 

 






15.12.2022 | Abfallmerkblatt 2023

Die Gemeinde Domleschg setzt sich für die umweltgerechte Entsorgung von Siedlungsabfällen ein und leistet einen Beitrag zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Abfall.

Das Abfallmerkblatt mit den Entsorgungsterminen 2023 ist als Download verfügbar und wird allen Haushaltungen zugestellt. 

Das Abfallgesetz sowie weiterführende Informationen sind unter der Rubrik Abfall/Recycling verfügbar.

Bei Fragen steht Ihnen das Bauamt Domleschg jederzeit gerne zur Verfügung! 







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