Bauamt
Ortsplanung
Gemeindefusion und periodischer Revisionsbedarf
Die Gemeinde Domleschg entstand am 1. Januar 2015 durch die Fusion der Gemeinden Tomils, Paspels, Rodels, Pratval und Almens. Tomils war zuvor am 1. Januar 2009 aus der Fusion der Gemeinden Feldis/Veulden, Scheid, Trans und Tumegl/Tomils entstanden. Aufgrund dieser Situation bestehen bis heute noch fünf eigenständige Ortsplanungen für Tomils, Paspels, Rodels, Pratval und Almens. Diese sollen im Rahmen der vorliegenden Gesamtrevision zusammengeführt und harmonisiert werden. Die Ortsplanungen der ehemaligen Gemeinden liegen zwischen 8 und 16 Jahren zurück. Somit ist auch der periodischer Revisionsbedarf gegeben.
Anpassung an übergeordnete Grundlagen
Per 1. Mai 2014 ist das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG 1) in Kraft getretenen. Infolge der neuen Anforderungen des RPG 1 wurde auch der kantonale Richtplan Siedlung (KRIP-S) überarbeitet und von der Regierung am 20. März 2018 erlassen. Am 1. April 2019 ist zudem das revidierte kantonale Raumplanungsgesetz (KRG) in Kraft getreten, welches insbesondere in den Bereichen Baulandmobilisierung und Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile umfassend ergänzt wurde. Mit Erlass des kantonalen Richtplans wurden die Gemeinden angewiesen, innert drei Jahren ein kommunales räumliches Leitbild (KRL) zu erarbeiten – das vom Gemeindevorstand Domleschg im Oktober 2020 beschlossen wurde – und auf dessen Grundlage innert fünf Jahren (bis im März 2023) ihre Ortsplanungen zu überprüfen und den neuen Anforderungen anzupassen.
Zielsetzungen Gesamtrevision
- Die bestehenden Ortsplanungen der verschiedenen Fraktionen sollen infolge der Gemeindefusion von 2015 zusammengeführt und harmonisiert werden. Zugleich soll den Eigenheiten der einzelnen Fraktionen Rechnung getragen werden, indem – wo sinnvoll und zielführend – individuelle Regelungen für einzelne Fraktionen gesucht werden.
- Die Nutzungsplanung soll an die Bedürfnisse der Gemeinde und die angestrebte räumliche Entwicklung in Sinne des kommunalen räumlichen Leitbilds (KRL) angepasst werden.
- Die Nutzungsplanung soll an die neuen Anforderungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG1), des kantonalen Richtplans Siedlung (KRIP-S) und des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) angepasst werden.
- Gestützt auf die Vorgaben von Bund und Kanton zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen, sollen insbesondere Massnahmen zur Baulandmobilisierung und Sicherstellung einer hohen baulichen Dichte getroffen werden.
- Das Baugesetz soll gesamthaft revidiert, mit dem neuen kantonalen Raumplanungsgesetz abgestimmt und in der Systematik dem neuen Musterbaugesetz 2020 angepasst werden.
Für die Gesamtrevision der Ortsplanung wurde eine Ortsplanungskommission eingesetzt. Zur Ortsplanungskommission
Bisherige Schritte und Terminplan
Grundlagen- und Analysephase | bis 2020 |
Wahl Ortsplanungskommission | März 2021 |
Erarbeitung Entwurf Pläne/Baugesetz | März 2021 bis Juni 2022 |
Einreichung zur Vorprüfung | Juni 2022 |
Überarbeitung nach Vorprüfung durch AGOP | bis Dezember 2023 |
Erarbeitung Vorprüfung durch OPK | Dezember 2023 bis Februar 2024 |
Genehmigung überarbeitete Ortsplanung durch den Vorstand | Februar 2024 |
Erste Mitwirkungsauflage (60 Tage) | 11. März bis 10. Mai 2024 |
Erste öffentliche Informationsveranstaltung | 15. März 2024 |
Zweite öffentliche Informationsveranstaltung | 24. Oktober 2024 |
Schriftliche Beantwortung der ersten Mitwirkungen | bis Ende Oktober 2024 |
Zweite Mitwirkungsauflage (60 Tage) | 31. Oktober bis 30. Dezember 2024 |
Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung | 2025 |
Genehmigung Kanton | voraussichtlich 2026 |
Wahl Ortsplanungskommission | |
bis 2020 | März 2021 |
Erarbeitung Entwurf Pläne/Baugesetz | |
bis 2020 | März 2021 bis Juni 2022 |
Einreichung zur Vorprüfung | |
bis 2020 | Juni 2022 |
Überarbeitung nach Vorprüfung durch AGOP | |
bis 2020 | bis Dezember 2023 |
Erarbeitung Vorprüfung durch OPK | |
bis 2020 | Dezember 2023 bis Februar 2024 |
Genehmigung überarbeitete Ortsplanung durch den Vorstand | |
bis 2020 | Februar 2024 |
Erste Mitwirkungsauflage (60 Tage) | |
bis 2020 | 11. März bis 10. Mai 2024 |
Erste öffentliche Informationsveranstaltung | |
bis 2020 | 15. März 2024 |
Zweite öffentliche Informationsveranstaltung | |
bis 2020 | 24. Oktober 2024 |
Schriftliche Beantwortung der ersten Mitwirkungen | |
bis 2020 | bis Ende Oktober 2024 |
Zweite Mitwirkungsauflage (60 Tage) | |
bis 2020 | 31. Oktober bis 30. Dezember 2024 |
Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung | |
bis 2020 | 2025 |
Genehmigung Kanton | |
bis 2020 | voraussichtlich 2026 |