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Bauamt

Gesamtrevision Ortsplanung

Gemeindefusion und periodischer Revisionsbedarf
Die Gemeinde Domleschg entstand am 1. Januar 2015 durch die Fusion der Gemeinden Tomils, Paspels, Rodels, Pratval und Almens. Tomils war zuvor am 1. Januar 2009 aus der Fusion der Gemeinden Feldis/Veulden, Scheid, Trans und Tumegl/Tomils entstanden. Aufgrund dieser Situation bestehen bis heute noch fünf eigenständige Ortsplanungen für Tomils, Paspels, Rodels, Pratval und Almens. Diese sollen im Rahmen der vorliegenden Gesamtrevision zusammengeführt und harmonisiert werden. Die Ortsplanungen der ehemaligen Gemeinden liegen zwischen 8 und 16 Jahren zurück. Somit ist auch der periodischer Revisionsbedarf gegeben.

Anpassung an übergeordnete Grundlagen
Per 1. Mai 2014 ist das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG 1) in Kraft getretenen. Infolge der neuen Anforderungen des RPG 1 wurde auch der kantonale Richtplan Siedlung (KRIP-S) überarbeitet und von der Regierung am 20. März 2018 erlassen. Am 1. April 2019 ist zudem das revidierte kantonale Raumplanungsgesetz (KRG) in Kraft getreten, welches insbesondere in den Bereichen Baulandmobilisierung und Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile umfassend ergänzt wurde. Mit Erlass des kantonalen Richtplans wurden die Gemeinden angewiesen, innert drei Jahren ein kommunales räumliches Leitbild (KRL) zu erarbeiten – das vom Gemeindevorstand Domleschg im Oktober 2020 beschlossen wurde – und auf dessen Grundlage innert fünf Jahren (bis im März 2023) ihre Ortsplanungen zu überprüfen und den neuen Anforderungen anzupassen.

Zielsetzungen Gesamtrevision

  • Die bestehenden Ortsplanungen der verschiedenen Fraktionen sollen infolge der Gemeindefusion von 2015 zusammengeführt und harmonisiert werden. Zugleich soll den Eigenheiten der einzelnen Fraktionen Rechnung getragen werden, indem – wo sinnvoll und zielführend – individuelle Regelungen für einzelne Fraktionen gesucht werden.
  • Die Nutzungsplanung soll an die Bedürfnisse der Gemeinde und die angestrebte räumliche Entwicklung in Sinne des kommunalen räumlichen Leitbilds (KRL) angepasst werden.
  • Die Nutzungsplanung soll an die neuen Anforderungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG1), des kantonalen Richtplans Siedlung (KRIP-S) und des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) angepasst werden.
  • Gestützt auf die Vorgaben von Bund und Kanton zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen, sollen insbesondere Massnahmen zur Baulandmobilisierung und Sicherstellung einer hohen baulichen Dichte getroffen werden.
  • Das Baugesetz soll gesamthaft revidiert, mit dem neuen kantonalen Raumplanungsgesetz abgestimmt und in der Systematik dem neuen Musterbaugesetz 2020 angepasst werden.

Bisherige Schritte und Terminplan

Grundlagen- und Analysephase bis 2020
Wahl Ortsplanungskommission März 2021
Erarbeitung Entwurf Pläne/Baugesetz bis Juni 2022
Einreichung zur Vorprüfung Juni 2022
Rückmeldung Kanton (Vorprüfung) April 2023
Überarbeitung nach Vorprüfung durch AGOP bis Dezember 2023
Review Überarbeitung durch OPK Dez 2023 bis Februar 2024
Genehmigung Vorstand zuhanden erster Mitwirkung Februar 2024
Erste Mitwirkungsauflage (60 Tage) 11. März bis 10. Mai 2024
Informationsveranstaltungen und Sprechstunden März bis Mai 2024
Auswertung Mitwirkungen, Beschlussfassung zu Themenschwerpunkten durch Vorstand Juni bis Oktober 2024
Zweite öffentliche Informationsveranstaltung 24. Oktober 2024
Beantwortung der ersten Mitwirkungen bis Ende Oktober 2024
Zweite Mitwirkungsauflage (60 Tage) 31. Okt bis 30. Dez 2024
Ablehnung Zusatzkredit durch die Gemeindeversammlung 28. November 2024
Informationsveranstaltung weiteres Vorgehen 31. März 2025
Bewerbungsprozess für Kommission Ortsplanung (KOP) 3. April bis 4. Mai 2025
Rückweisungsantrag zum Zusatzkredit durch die Gemeindeversammlung 8. Mai 2025
Wahl Ortsplanungskommission
bis 2020 März 2021
Erarbeitung Entwurf Pläne/Baugesetz
bis 2020 bis Juni 2022
Einreichung zur Vorprüfung
bis 2020 Juni 2022
Rückmeldung Kanton (Vorprüfung)
bis 2020 April 2023
Überarbeitung nach Vorprüfung durch AGOP
bis 2020 bis Dezember 2023
Review Überarbeitung durch OPK
bis 2020 Dez 2023 bis Februar 2024
Genehmigung Vorstand zuhanden erster Mitwirkung
bis 2020 Februar 2024
Erste Mitwirkungsauflage (60 Tage)
bis 2020 11. März bis 10. Mai 2024
Informationsveranstaltungen und Sprechstunden
bis 2020 März bis Mai 2024
Auswertung Mitwirkungen, Beschlussfassung zu Themenschwerpunkten durch Vorstand
bis 2020 Juni bis Oktober 2024
Zweite öffentliche Informationsveranstaltung
bis 2020 24. Oktober 2024
Beantwortung der ersten Mitwirkungen
bis 2020 bis Ende Oktober 2024
Zweite Mitwirkungsauflage (60 Tage)
bis 2020 31. Okt bis 30. Dez 2024
Ablehnung Zusatzkredit durch die Gemeindeversammlung
bis 2020 28. November 2024
Informationsveranstaltung weiteres Vorgehen
bis 2020 31. März 2025
Bewerbungsprozess für Kommission Ortsplanung (KOP)
bis 2020 3. April bis 4. Mai 2025
Rückweisungsantrag zum Zusatzkredit durch die Gemeindeversammlung
bis 2020 8. Mai 2025