Aktuelles
19.12.2024
Fakultatives Referendum TR Abstimmungs- und Wahlgesetz
Die Gemeindeversammlung hat am 28. November 2024 die Teilrevision des Abstimmungs- und Wahlgesetzes genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt gemäss Artikel 34 der Verfassung dem fakultativen Referendum und ist nach Artikel 24 der Urnengemeinde zu unterbreiten, wenn 100 der Stimmberechtigten dagegen innert 60 Tagen nach Publikation des Protokolls das Referendum ergreifen. Der Ablauf der Referendumsfrist ist am 17. Februar 2025.