Aktuelles
17.12.2024
Feuerwerksverbot
Seit dem 1. Oktober 2023 gilt gestützt auf Artikel 28 des Polizeigesetzes der Gemeinde Domleschg ein generelles Feuerwerksverbot für das ganze Gemeindegebiet. Dieses generelle Verbot gilt auch an Silvester und Neujahr. Vom Verbot ausgenommen sind Feuerwerkskörper, welche keine speziellen Lärmeffekte produzieren und nicht vom Boden abheben, wie z.B. Wunderkerzen, bengalische Feuer, Vulkane, Fackeln.
Wir danken für die Einhaltung und wünschen einen guten Jahreswechsel.