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Aktuelles

15.07.2024

Feuerwerksverbot

Seit dem 1. Oktober 2023 gilt gestützt auf Art. 28 des Polizeigesetzes der Gemeinde Domleschg ein generelles Feuerwerksverbot für das ganze Gemeindegebiet. Dieses generelle Verbot gilt auch im Rahmen der Feierlichkeiten rund um den Nationalfeiertag. Vom Verbot ausgenommen sind Feuerwerkskörper, welche keine speziellen Lärmeffekte produzieren und nicht vom Boden abheben, wie z.B. Wunderkerzen, bengalische Feuer, Vulkane, Fackeln.

Wir danken für die Einhaltung und wünschen einen schönen 1. August 2024.

Der Gemeindevorstand