#preloader { display: none }

Aktuelles

03.04.2024

Protokoll Gemeindeversammlung 7. März 2024

Gemäss Art. 28 der Gemeindeverfassung wird das Protokoll einer Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt sowie auf der Webseite der Gemeinde Domleschg aufgeschaltet. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Gehen keine Einsprachen ein, wird das Protokoll als genehmigt erklärt. Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind eingeladen, das Protokoll ab sofort einzusehen.

Protokoll GV vom 7. März 2024