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Änderung provisorische Steuerrechnung
Die letzte definitive Veranlagungsverfügung gilt als Grundlage für die provisorischen Steuerrechnungen. Ihr Einkommen oder Vermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr massiv verändert? Teilen Sie uns Ihre gewünschten Änderungen bis Ende November mit und Ihre provisorische Steuerrechnung, welche Sie jeweils im Januar erhalten, wird angepasst. Provisorische Steuerrechnungen mit Beträgen unter Fr. 300.– werden aufgeschoben und erst bei Vorliegen der definitiven Veranlagung fakturiert. Gesuche um Änderung der provisorischen Steuerrechnung richten Sie bitte per Mail an steueramt@domleschg.ch