Onlineschalter
Bauen ausserhalb Bauzonen
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) schreibt vor, dass alle Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Landwirtschaftszone, übriges Gemeindegebiet, Schutzzonen) der zuständigen kantonalen Behörde zu unterbreiten sind. Nach Art. 25 Abs. 2 RPG entscheidet die zuständige Stelle, ob das Bauvorhaben zonenkonform ist oder ob dafür eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann: BAB Formulare – Bauen ausserhalb Bauzonen (gr.ch)