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Zahlungserleichterung, Ratenzahlung
Zahlungserleichterung, Ratenzahlung
Können die Steuern nicht innert der gesetzten Frist bezahlt werden, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, den offenen Betrag in monatlichen Raten zu begleichen. Werden die Raten nicht fristgerecht entrichtet, wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig. Der gesetzliche Verzugszins wird nach Eingang der letzten Teilzahlung separat in Rechnung gestellt.
- Gesuche für Ratenzahlung für Gemeindesteuern richten Sie bitte per Mail an steuern@domleschg.ch
- Gesuche für Ratenzahlung für Steuern Bund und Kanton können Sie online bei der Kantonalen Steuerverwaltung einreichen: gr.ch/DE/institutionen/verwaltung