Aktuelles
Verlängerung Planungszone
Derzeit ist in der Gemeinde Domleschg eine vom Gemeindevorstand am 20. Februar 2024 erlassene Planungszone mit folgenden Planungszielen in Kraft:
- Überprüfung und Anpassung der Zonenabgrenzungen entsprechend den Vorgaben von Art. 15 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG).
- Umsetzung der Vorgaben des kantonalen Richtplans Siedlung vom 20. März 2018, insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen und Gewährleistung des Ortsbildschutzes in den historischen Ortskernen.
Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 10. Februar 2026 beschlossen, die Planungszone um ein Jahr zu verlängern. Das DVS hat der Verlängerung der Planungszone bis zum 7. März 2027 mit Verfügung vom 17. März 2026 zugestimmt.
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Publikation Beschwerde bei der Regierung erhoben werden (Art. 101 Abs. 1 KRG).
Tomils, 16. April 2026