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Aktuelles

15.06.2026

Neurorganisation Grüngut und Sträucher in Feldis ab 1. Juli 2026

Das Zwischenlager Ord la Val entspricht seit Längerem nicht mehr den Umweltvorgaben und muss definitiv aufgehoben und durch verschiedenen Massnahmen in einen rechtskonformen Zustand gebracht werden.

Entsprechend wird die Entsorgung von Grüngut in Feldis ab dem 1. Juli 2026 neu geregelt. Material kann nur noch zu festen Abgabezeiten im Zwischenlager Ord la Val entsorgt werden.

In den Monaten April bis und mit November *

  • Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Jeder 2. und 4. Samstag im Monat von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Zusätzlich in den Monaten Mai, Juni, Juli, August *

  • Jeden Mittwoch von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Als Grüngut (biogene Abfälle) gelten: Rüstabfälle (Obst, Gemüse), pflanzliche Speisereste, Brot, Gebäck, Kaffeesatz (keine Kapseln, auch keine kopostierbaren), Teekraut (Ohne Teebeutel), Fallobst, Rasenschnitt, Gras, Laub, Heu, Stroh, Strauchschnitt bis max. 2 cm Durchmesser, Erde, Schnittblumen.

Nicht im Grüngut entsorgt werden dürfen: Invasive Neophyten, Kaffeekapseln, tierische Speisereste (Fleisch, Knochen), Hunde und Katzenkot, Plastik, Kunststoff, Blumentöpfe, Zigarettenstummel, Sand, Kies, Asche

Als Sträucher gelten Baum- und Strauchschnitt ab 2cm Dicke

Gemäss Abfallgesetz Artikel 3 Absatz f ist die Entsorgung von organischen Abfällen aus der Landwirtschaft (z.B Siloballen, Heu, Holz usw.) auf den Zwischenlagern verboten. Gemäss Waldgesetz ist die Entsorgung von Organischen Abfällen auf der Landwirtschaft im Wald verboten. Grössere Mengen an Grüngut aus der Landwirtschaft können nach Absprache direkt auf dem Kompostplatz der Terravivent in Rodels angeliefert werden.

* Die Abgabezeiten sind bis Ende November 2026 festgelegt und können anschliessend auf Basis der gesammelten Erfahrungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.