Verwaltung
Bestattungsamt
Ein Todesfall ist für Angehörige eine belastende Situation. Die Gemeinde Domleschg unterstützt Sie bei den notwendigen organisatorischen Schritten rund um die Bestattung und steht Ihnen beratend zur Seite. Das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Domleschg richtet sich nach dem Bestattungsgesetz und der Bestattungsverordnung der Gemeinde Domleschg.
Bauamt
Sigrid Kaps
Telefon 081 650 13 12
bauamt@domleschg.ch
Als öffentliche Friedhöfe der Gemeinde Domleschg gelten:
• Almens (bei der römisch-katholischen Kirche)
• Almens (bei der evangelisch-reformierten Kirche)
• Feldis / Veulden
• Paspels
• Rodels
• Scheid
• Tumegl / Tomils
• Trans
Wahl des Friedhofs
Die Wahl des öffentlichen Friedhofs ist grundsätzlich frei. Die Gemeinde kann die freie Wahl aus wichtigen Gründen einschränken. Die Religionszugehörigkeit hat bei der Wahl des Friedhofs keine Bedeutung.
Bestattungsarten:
Für die Bestattung stehen je nach Fraktion folgende Bestattungsarten zur Verfügung:
• Erdbestattung, Urnen- oder Aschenbeisetzung im Reihengrab
• Urnen- oder Aschenbeisetzung im Urnenreihengrab
• Urnen- oder Aschenbeisetzung im bestehenden Reihengrab
• Urnenbeisetzung in Urnennischen
• Urnen- oder Aschenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab
Bestattung
Die Gemeinde trifft alle notwendigen Anordnungen für die Bestattung. Die Verstorbenen sind in der Regel in einen dafür vorgesehenen Aufbahrungsraum zu überführen. Die Erdbestattung oder Kremation hat in der Regel innerhalb von fünf Tagen nach dem Tod zu erfolgen. Die Gemeinde kann in begründeten Fällen eine Fristerstreckung gewähren.
Die Gemeinde führt die Bestattung unter gebührender Berücksichtigung der Wünsche der verstorbenen Person, im Einvernehmen mit den Angehörigen und den zuständigen Kirchgemeinden durch. Die Organisation der religiösen Feier obliegt den Angehörigen.
Bei einem Todesfall zu Hause:
- Benachrichtigen Sie umgehend eine Ärztin oder einen Arzt, damit der Tod festgestellt und die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann.
- Melden Sie den Todesfall innert 48 Stunden der Gemeindeverwaltung Domleschg.
- Nehmen Sie anschliessend mit dem Bauamt Domleschg Kontakt auf.
- Teilen Sie der Gemeinde die gewünschte Bestattungsart sowie den Ablauf der Bestattung mit, sobald diese bekannt sind.
Bei einem Todesfall im Spital oder Pflegeheim:
- Die Meldung an das zuständige Zivilstandsamt erfolgt in der Regel durch das Spital oder das Pflegeheim.
- Nehmen Sie anschliessend mit dem Bauamt Domleschg Kontakt auf.
- Teilen Sie der Gemeinde die gewünschte Bestattungsart sowie den Ablauf der Bestattung mit, sobald diese bekannt sind.
Nicht vergessen:
Informieren Sie möglichst früh die wichtigsten Stellen über den Todesfall:
- Arbeitgeber
- AHV-/Pensionskasse
- Krankenkasse
- Unfall- oder Lebensversicherung
- Banken und PostFinance
- Vermieter oder Liegenschaftsverwaltung
- Weitere Vertragspartner (z. B. Telefon, Internet, Abonnemente, Vereine)
Für Kündigungen von Verträgen benötigen Sie einen Todesschein (Zivilstandsamt) oder eine Erbenbescheinigung (Regionalgericht).