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Bauten und Installationen in Strassennähe

Die Erstellung, die wesentliche Umgestaltung oder Nutzungsänderung von Bauten und Anlagen an Kantonsstrassen und Nationalstrassen sind bewilligungspflichtig (Näherbauten, Zufahrten, Zugänge, Parkplätze usw.): Näherbauten und Zufahrten (gr.ch)