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Fahrbewilligungen
Das Befahren von Alp-, Feld-, Güter- und Waldstrassen der Gemeinde Domleschg mit Motorfahrzeugen ist bewilligungspflichtig.
- Kurzzeit-Bewilligungen (1 Tag, 3 Tage, 2 Wochen) können online gelöst werden: Parkingpay
- Jahresfahrbewilligungen können von Grundeigentümern/Besitzern und von Pächtern/Dauermietern von Liegenschaften in der Gemeinde Domleschg sowie von Einwohnern der Gemeinde Domleschg gelöst werden. Erstmalig ist das Antragsformular Jahresfahrbewilligung auszufüllen und an die Gemeindekanzlei zur Prüfung der Berechtigung zuzustellen.