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Zahlungserleichterung, Ratenzahlung

Zahlungserleichterung, Ratenzahlung

Können die Steuern nicht innert der gesetzten Frist bezahlt werden, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, den offenen Betrag in monatlichen Raten zu begleichen. Werden die Raten nicht fristgerecht entrichtet, wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig. Der gesetzliche Verzugszins wird nach Eingang der letzten Teilzahlung separat in Rechnung gestellt.